Ulrich Zerrath

Der Tätigkeitsschwerpunkt unseres Hauses liegt in der Sanierungs- und Insolvenzberatung sowie der Insolvenzverwaltung.

Insolvenzberatung/ Unternehmensberatung

Ulrich Zerrath wird seit dem Jahre 1990 zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der große Erfahrungsschatz aus dieser Tätigkeit befähigt uns, Sie kompetent zu beraten und in den unterschiedlichen Verfahren entsprechend zu begleiten.

Gerade in der Krise eines Unternehmens muss es oft schnell gehen. Dies birgt eine große Gefahr von Haftungsfallen für die Unternehmensleitung. Damit eine gut gemeinte unternehmerische Entscheidung später nicht zum Bumerang für die Verantwortlichen wird, ist ein Partner mit umfangreichem Know-how in solchen Zeiten unabdingbar.

Wenn Sie für Ihr Unternehmen die beste Fortführungsprognose anstreben, sind wir genau der richtige Ansprechpartner um Ihr Unternehmen wieder nachhaltig wettbewerbsfähig zu machen.

Sanierungsberatung (ESUG) 

Durch das am 01.03.2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das Schutzschirmverfahren gemäß § 270 b InsO eingeführt. Das Schutzschirmverfahren dient der Vorbereitung einer Sanierung durch einen Insolvenzplan und ergänzt das Verfahren der Eigenverwaltung gemäß den §§ 270, 270a InsO als weiteres Verfahren zur Sanierung von Unternehmen. Dieses Verfahren bietet dem Schuldner die Chance, unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters die Verfügungsbefugnis über das Unternehmen zu behalten und gleichzeitig innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan zu erarbeiten, welcher nachfolgend zur Abstimmung der Gläubigergemeinschaft gestellt wird.

Hierdurch bietet sich die Möglichkeit einer nachhaltigen Unternehmenssanierung bei gleichzeitiger Beibehaltung der unternehmerischen Souveränität. Sowohl Verfahren nach dem ESUG (§ 270 b InsO) als auch Verfahren der Eigenverwaltung (§§ 270, 270a InsO) werden durch Herrn Betriebswirt Ulrich Zerrath sowohl im Amt des Sachwalters als auch des Unternehmensberaters betreut und begleitet.

Lassen Sie sich beraten - wir begleiten Sie professionell durch die Krise

Insolvenzverwaltung 

Am 01. Januar 1999 ist die Insolvenzverordnung (InsO) in Kraft getreten. Ziele des Insolvenzverfahrens ist der Erhalt des Unternehmens oder die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann bei drohender oder bereits bestehender Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung erfolgen. Ein Insolvenzverfahren wird unter rechtlich geregelten und unter staatlicher Aufsicht im Rahmen der Insolvenzordnung zugunsten aller Gläubiger durchgeführt.


Das Insolvenzverfahren bedeutet für ein Unternehmen nicht zwangsläufig das wirtschaftliche Ende, sondern es bietet auch die Chance für einen geregelten Neuanfang. Durch die Instrumente der übertragenen Sanierung oder des Insolvenzplans besteht die Möglichkeit der Fortführung und Restrukturierung des Unternehmens.
Ulrich Zerrath wurde in seiner Laufbahn durch diverse Insolvenzgerichte in über 2.000 Verfahren zum Konkurs-, Insolvenz-, Sachwalter bestellt.